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Nutzen statt besitzen

Sharing-Systeme

„Nutzen statt besitzen“ ist ein Paradigmenwechsel, der sich in den letzten Jahren in der städtischen Mobilität durchgesetzt hat. Carsharingangebote funktionieren zuverlässig und preiswert. Die Alternative zum Autobesitz umfasst Möglichkeiten, Quartiere vom Parkdruck zu entlasten und wertvollen öffentlichen Raum zurück zu gewinnen.

Carsharing-Gesetz

Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des Carsharing hervor. Das neue Carsharing-Gesetz ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen:

  • stationsbasiertes Carsharing: Für Carsharing-Anbieter die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen.
  • free-floating Carsharing: Für stationsunabhängige Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden.

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät zum Carsharing-Gesetz und zur konkreten Umsetzung vor Ort.

Carsharingprojekt „Teil.Land.NRW“

Seit Februar 2021 begleiten Fachbüros acht Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse aus NRW beim Aufbau eines Carsharings. Das Projekt umfasst Beratung in den Bereichen Analyse, Konzipierung, Leistungsbeschreibung, Kommunikation und Evaluation. Diese Kommunen und Zusammenschlüsse nehmen an dem Projekt teil:

  • Stadt Meerbusch
  • Stadt Rietberg
  • Stadt Lohmar
  • Stadt Euskirchen
  • Kreis Höxter
  • Hochsauerlandkreis

  • Oelde, Beckum, Ahlen, Everswinkel und Sendenhorst
  • Engelskirchen, Wipperfürth, Lindlar, Radevormwald und Marienheide