Nutzen statt besitzen
Sharing-Systeme

(Kenny2332 | pixabay)
„Nutzen statt besitzen“ ist ein Paradigmenwechsel, der sich in den letzten Jahren in der städtischen Mobilität durchgesetzt hat. Carsharingangebote funktionieren zuverlässig und preiswert. Die Alternative zum Autobesitz umfasst Möglichkeiten, Quartiere vom Parkdruck zu entlasten und wertvollen öffentlichen Raum zurück zu gewinnen.
Carsharing-Gesetz
Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG)“ verabschiedet. Die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum wird dadurch erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Das Gesetz hebt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des Carsharing hervor. Das neue Carsharing-Gesetz ermöglicht unterschiedliche Privilegierungen:
- stationsbasiertes Carsharing: Für Carsharing-Anbieter die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen.
- free-floating Carsharing: Für stationsunabhängige Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW berät zum Carsharing-Gesetz und zur konkreten Umsetzung vor Ort.
Carsharingprojekt „Teil.Land.NRW“
Seit Februar 2021 begleiten Fachbüros acht Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse aus NRW beim Aufbau eines Carsharings. Das Projekt umfasst Beratung in den Bereichen Analyse, Konzipierung, Leistungsbeschreibung, Kommunikation und Evaluation. Diese Kommunen und Zusammenschlüsse nehmen an dem Projekt teil:
- Stadt Meerbusch
- Stadt Rietberg
- Stadt Lohmar
- Stadt Euskirchen
- Kreis Höxter
- Hochsauerlandkreis
- Oelde, Beckum, Ahlen, Everswinkel und Sendenhorst
- Engelskirchen, Wipperfürth, Lindlar, Radevormwald und Marienheide
Kontakt
Judith Peters
Beratung in Westfalen-Lippe
(0251) 4888 1727
j.peters@nwl-info.deLara Wagner
Beratung im Rheinland
(0221) 20808 761
lara.wagner@vrs.deJan Pfeifer
Beratung in Rhein-Ruhr
(0209) 1584 316
pfeifer@vrr.deSteffen Reineke
Beratung in Westfalen-Lippe
(05251) 6851 643
s.reineke@nwl-info.deKurz erklärt: Carsharing
News

24.05.2022 | Blog
Themenschwerpunkt Carsharing: Garten statt Garage
Zu einem modernen ländlichen Lebensstil gehören nicht zwingend viele eigene Autos. In dieser Ausgabe unseres Themenschwerpunkts Carsharing erklären wir, wieso Carsharing auf dem Land eine echte Alternative ist.

17.05.2022 | Blog
Themenschwerpunkt Carsharing: Wie viel darf Mobilität kosten?
Das eigene Auto fordert einen hohen Preis: Rund 400 Euro monatlich fallen mindestens an. Beim Carsharing müssen Kund*innen hingegen nur zahlen, was sie wirklich nutzen.

03.05.2022 | Blog
Themenschwerpunkt Carsharing: Mein fremdes Auto
In der aktuellen Ausgabe unseres Themenschwerpunkts Carsharing schildert uns der Autor seinen ganz persönlichen Eindruck davon, was Carsharing auf dem Land bedeutet und wie es funktioniert.

26.04.2022 | Blog
Themenschwerpunkt Carsharing: Sharing macht Spaß
Mit dem Modellversuch Teil.Land.NRW untersuchen wir die Perspektiven von Carsharing in ländlichen Regionen. In dieser Ausgabe unseres Themenschwerpunkts Carsharing geht es um die teilnehmenden Kommunen.

19.04.2022 | Blog
Themenschwerpunkt Carsharing: Nachbarschaftsauto neu gedacht
In dieser Ausgabe unseres Themenschwerpunkts Carsharing geht es um die Wurzeln des Carsharing. Sie zeigen, dass Gemeinschaftsautos von Grund auf hervorragend für den ländlichen Raum geeignet sind.

12.04.2022 | Blog
Blogreihe „Teil.Land NRW“: Ländliches Carsharing startet durch
Carsharing nimmt immer weiter an Fahrt auf: In unserem Themenschwerpunkt Carsharing stellen wir Ihnen deshalb in den kommenden Wochen unser Projekt “Teil.Land NRW” vor. Jeden Dienstag informieren wir Sie in unserem Blog über Themen wie Funktionsweise, Erfolge und Kosten.
Weitere Informationen
bsc | Faktenblatt: Carsharing (01/2023)