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03.05.2022 | Blog

Themenschwerpunkt Carsharing: Mein fremdes Auto

Ich liebe es, kein Auto zu besitzen. Zur Arbeit gelange ich mit Fahrrad und Bahn, ab und zu nutze ich auch den Bus. Meine Freizeit bewegt sich ohnehin auf meinen Füßen oder per Drahteseln. Zu ausgedehnten Ausflügen nehmen Freunde mich in ihrem Auto mit. Aber von Zeit zu Zeit liegen Wege vor mir, für die ich doch einen Pkw ganz gut gebrauchen könnte: beispielsweise der Wochenendeinkauf. Weil es immer so viele Umstände macht, Freunde nach ihrem Fahrzeug zu fragen - oder mich gar von ihnen zum Einkaufen und wieder nachhause fahren zu lassen, nutze ich in solchen Fällen ein geteiltes Auto: Es gehört nicht mir, aber gegen Gebühr kann ich es nutzen.

Das verstehen wir heute unter Carsharing
So lautet auch schon die Quintessenz des Autoteilens, oder besser bekannt: des Carsharing. Ein Fahrzeughalter stellt sein Kraftfahrzeug anderen, die daran keine Eigentumsrechte haben, zur Nutzung zur Verfügung; meist gegen Gebühr. Begonnen hat das schon vor mehreren Jahrzehnten mit dem Nachbarschaftsauto. Die Idee dahinter: Nicht jede Person oder jede Familie benötigt ein eigenes Auto. Vielmehr können mehrere Parteien sich doch die Nutzung eines Fahrzeugs teilen. Eine Auto-WG, sozusagen, nur dass die einzelnen Beteiligten nicht gleichzeitig das Auto nutzen, sondern nacheinander. Um die laufenden Kosten für das gemeinsame Fahrzeug zu decken, zahlt jedes Mitglied einen regelmäßigen Betrag in die Gruppenkasse. Dem Nachbarschaftsauto haftet aber der Nachteil an, dass nur eine von Beginn an festgelegte Gruppe aus Teilnehmenden das Fahrzeug überhaupt nutzen darf. Die Zeiten der Nutzung werden von dieser Gruppe selbst organisiert, beispielsweise per Terminkalender. Das wiederum ähnelt in etwa dem Belegungsplan einer Sporthalle.

Im modernen Carsharing kennt kein Nutzer den anderen. Alle haben theoretisch denselben Zugriff auf eine ganze Flotte von Fahrzeugen. Ein professioneller Betreiber organisiert die Instandhaltung und Absicherung der Autos und die Belegung durch die Nutzer. Wer zuerst einen bestimmten Zeitraum bucht, fährt. Der Betreiber verlangt dafür eine Gebühr, nicht nur, um die Flotte flott zu halten, sondern auch, um damit Gewinn zu erwirtschaften. Seit ungefähr zwanzig Jahren erlebt der Markt verschiedene Anbieter; mancher davon hat wieder aufgegeben, andere haben ihr Geschäftskonzept verändert. In großen Städten rollen regelmäßig die Autos von zwei oder mehr Betreibern durch die Straßen. Auf dem Land hält Carsharing jetzt gerade Einzug.

So funktioniert es - meistens
Ebenfalls ein Vorteil gegenüber dem früheren Nachbarschaftsauto: Die persönliche Schlüsselübergabe entfällt. Zum technischen Standard zählen heute entweder ein elektronischer Schließmechanismus am Fahrzeug, der per Mitglieds-Chipkarte geöffnet werden kann, oder die vollautomatische App, die das Auto öffnet, verschließt und sogar den Treibstoff-Füllstand anzeigt.

Nutzer müssen sich für Carsharing grundsätzlich bei einem Anbieter registrieren, dort ihre Personalien abgeben, möglicherweise per Personalausweis verifizieren lassen und in den meisten Fällen auch schon ein gültiges Zahlungsmittel, etwa eine Kreditkarte, hinterlegen. Wollen sie auf die Fahrzeuge verschiedener Anbieter zugreifen, müssen sie sich bei jedem einzelnen Anbieter registrieren. Je nach Betreiber fällt auch eine Kaution an, die mögliche Schäden oder inkorrektes Verhalten — bspw. Fahrzeug falsch abgestellt, Buchung gar nicht beendet — abdecken soll.

Die Buchung bzw. Reservierung eines Fahrzeugs unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, lässt sich aber meist online erledigen. Manche Carsharing-Flotten setzen eine Frist, wie lange die Reservierung gültig bleibt, bis entweder die Nutzer das Fahrzeug öffnen oder es wieder allen anderen zur Reservierung freigeschaltet wird. Andere Systeme lassen nur eine verbindliche Buchung zu und ziehen einen Mindestbetrag ab, auch wenn das Fahrzeug gar nicht real genutzt wurde.

Jeder Fahrzeugführer ist vor Fahrtantritt zur Kontrolle des Fahrzeugs auf Verkehrstüchtigkeit verpflichtet. Manche Anbieter lassen ihre Fahrzeuge eine dezidierte Abfrage durchführen; Nutzer müssen dann auf einem Display im Innenraum oder per App Fragen nach sichtbaren Schäden und Fahrzeugzustand beantworten. Andere Anbieter verzichten mittlerweile gänzlich auf eine Abfrage.

Nach der regelkonformen und verkehrsgerechten Fahrt gilt es, das Fahrzeug an einer geeigneten Stelle abzustellen und die Buchung korrekt zu beenden. Schon vor Fahrtantritt sollten Nutzer sich darüber informieren, ob an ihrem Zielort geeignete Stellplätze vorhanden sind. Das Fahrzeug im Parkverbot abzustellen, kann von den Anbietern mit einem Ausschluss von der künftigen Carsharing-Nutzung geahndet werden.

Mit Sorgfalt gute Fahrt
Manche Betreiber bieten auch einen Parkmodus an, sodass das Auto zwar vorübergehend abgestellt werden kann, es solange aber für die Reservierung durch andere Personen gesperrt bleibt. Das nützt mir beim Wochenend-Einkauf, denn so kann ich sicher sein, dass ich die schweren Beutel und Taschen nachhause transportiert bekomme.

Modernes Carsharing bietet einen Komfort, der das eigene Automobil durchaus übertrifft: kein Stress mit Tanken, Werkstattterminen und Versicherungen; keine laufenden Kosten, während das Auto gar nicht fährt. Es setzt bei der Nutzung und insbesondere bei der Fahrt im Straßenverkehr aber eine ebenso große Sorgfalt voraus. Damit kann es dann heißen: Gute Fahrt!

Diese Reihe entstand in Zusammenarbeit mit spitzenkraft.berlin und raumkom.


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