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Nachhaltige Mobilität in der Wohnbaulandentwicklung von Anfang an mitdenken

Fortbildung Wohnen und Mobilität

Was zeichnet Wohnquartiere aus, die die nachhaltige Mobilität ihrer Bewohner*innen fördern?
Wie wird nachhaltige Mobilität bei der Entwicklung von neuen Wohnquartieren mitgedacht?

Antworten darauf bietet unsere Fortbildung „Wohnen und Mobilität“ für kommunale Planer*innen und Mobilitätsmanager*innen. In kollegialen Austausch widmen wir uns gemeinsam mit zahlreichen Inputs von Expert*innen diesem Thema. Anhand von diversen Praxisbeispielen arbeiten wir im Laufe der Fortbildung heraus, wie Sie bei der Entwicklung von Neubauquartieren nachhaltige Mobilität als Querschnittsthema ab Planungsbeginn mitdenken können und so nachhaltiges Mobilitätsverhalten der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner fördern. Wir befähigen Sie, die Zusammenhänge und Wechselwirkungen unterschiedlicher Disziplinen und Fachebenen zu erkennen und aktiv zu koordinieren.

Inhalt

Im Laufe der Fortbildung erörtern wir, warum neue Planungsprozesse in der Wohnbaulandentwicklung notwendig sind, wie Planungs- und Umsetzungsprozesse neuer Wohnquartiere aussehen und welche Instrumente (vom Bauplanungs- und Bauordnungsrecht über das Verkehrsrecht und Satzungsfragen bis hin zur Frage der Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten) dabei angewendet werden können. Wir gehen auf die Bedeutung von kommunalem Mobilitätsmanagement und die Vorgehensweise bei der Wohnbaulandentwicklung sowie den Einsatz standortbezogener Mobilitätskonzepte ein. Außerdem wird der Fokus auf den ruhenden Verkehr als zentralen Baustein einer nachhaltigen Quartiersentwicklung gerichtet. Des Weiteren beschäftigen wir uns mit Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Planungsprozess.

Die verschiedenen fachlichen Inputs von Expert*innen werden durch Exkursionen ergänzt. Ein zentrales Ziel der Fortbildung ist, dass Sie aktuelle Bauvorhaben aus Ihrer Kommune auf Basis des vermittelten Wissens kritisch reflektieren können und im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung qualifizieren.

Bitte beachten: Bei der Fortbildung handelt es sich um eine interaktive Fortbildung. Die Teilnehmenden bringen ein aktuelles Bauvorhaben aus ihrer Kommune mit an dem sie arbeiten. Vor der Fortbildung ist ein Steckbrief zu diesem Vorhaben auszufüllen.

Für Wen

Die Fortbildung richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende der Mitgliedskommunen im Zukunftsnetz Mobilität NRW, insbesondere Mitarbeitende im Bereich Mobilitätsmanagement, der strategischen Mobilitäts- bzw. Verkehrsplanung sowie der Stadtplanung und Stadtentwicklung. 

Die Fortbildung wird für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit 49 Punkten anerkannt.

Je Kommune können bis zu zwei Mitarbeitende teilnehmen. Wir empfehlen die Teilnahme als Tandem aus den Fachrichtungen Stadtplanung/-entwicklung sowie Mobilitätsplanung/-management.

Kosten

Kostenfrei für Mitgliedskommunen. Nicht-Mitglieder zahlen 300 Euro inklusive Mehrwertsteuer, sofern noch Plätze frei sind.

Termine

Die Fortbildung umfasst insgesamt sechs Lehrtage in den zwei Modulen Grundlagen & Kommunales Mobilitätsmanagement und Beteiligung sowie Handlungsspielraum, Instrumente und ruhender Verkehr. Zusätzlich findet ein dreistündiges digitales Vormodul statt, welches in die Stadt- und Raumplanung im Kontext der Entwicklung neuer Wohnquartiere einführt. Das Vormodul gilt als Teil der Fortbildung. 

  • Vorbereitungsmodul     09. April 2026 | 09:30 - 12:30 Uhr | digital
  • Modul 1                             28. - 30. April 2026 in Münster (Johanniter Gästehaus Münster)
  • Modul 2                             23. - 25. Juni 2026 in Bochum (Welcome Parkhotel)

Bitte melden Sie sich bis zum 09. Februar 2026 verbindlich für die Fortbildung an. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Bitte beachten Sie, dass die zwei Module nicht einzeln gebucht werden können und von einer Teilnahme an allen Modultagen ausgegangen wird. Es handelt sich um eine zusammenhängende Fortbildung. Die Teilnahme am Vorbereitungsmodul ist verpflichtend.

Mit einer Zusage über die Teilnahme ist Ende Februar zu rechnen. Da die Fortbildungsplätze begrenzt sind, bitten wir darum uns über eine Absage frühzeitig zu informieren.