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Mikromobilität attraktiv und verträglich Gestalten

e-Tretroller Sharing

Für die einen sind sie eine gute Ergänzung zu bestehenden Verkehrsmitteln, für die anderen nur lästige Stolperfallen: nach der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Juni 2019 herrscht auf den Straßen eine Hassliebe zu e-Tretrollern. 

Geregelt durch die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV), wurde das Angebot von den Anbietern zunächst unkoordiniert in die Städte getragen - die Beschwerden von Bürger*innen und der negative Widerhall in der Presse waren enorm. Die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Anbieter und der neuen Verkehrsmittel selbst waren unzureichend und in großen Teilen nicht transparent.

Mittlerweile kann man allen Beteiligten (Anbietern, Kommunen, Bürger*innen) eine steile Lernkurve attestieren. Der ökologische Fußabdruck pro Personenkilometer hat sich sehr stark verbessert, Anbieter suchen den Schulterschluss mit den Kommunen und versuchen zunehmend ihren Platz in der Mobilitätswende tatsächlich nachhaltig auszufüllen. Der Einsatz im NRW-weiten Mobiltstationennetz gepaart mit konkreten Kooperationen mit den ÖPNV-Anbietern oder auch der Einsatz im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagement sind hier erste förderliche Ansätze.

Sharing Angebote im Dialog steuern

Sondernutzung oder Dienstleistungs-Vertrag?

Nach den jüngsten Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes Münster sind freiwillige Selbstverpflichtungen mit Sharing-Anbietern juristisch unzureichend. Der aktuelle Weg der Regulierung dieser Angebote erfolgt künftig über die Aufnahme in die Sondernutzungssatzung (ggf. nebst Bepreisung via Sondernutzungsgebühr), oder aber über eine Ausschreibung bzw. einen Dienstleistungs-Vertrag.

Für weitergehende Informationen zur Gestaltung von Mikromobilität im Sharing empfehlen wir die Lektüre des Leitfaden "E-Tretroller in Städten - Nutzung, Konflikte und kommunale Handlungsmöglichkeiten" des Deutschen Institutes für Urbanisierung (Difu), auf dieser Seite im Download-Bereich.