Map Search

Finden Sie die für Sie
relevanten Angebote.

Das Thema „Schulstraßen“ und der sogenannte „Schulstraßen-Erlass“ haben medial in den letzten Wochen hohe Wellen geschlagen. Straßenverkehrsrechtlich ändert sich dadurch in NRW aber nichts. Die Niederschrift der Verkehrsingenieursbesprechung, wie der Erlass vom Dezember 2023 förmlich heißt, verdeutlicht allerdings, was mit den gültigen Gesetzen und Regelungen in NRW möglich ist und wie eine temporäre Straßensperrung vor einer Schule konkret umgesetzt werden kann.

Mehr dazu können Sie in unserer News vom 9. Februar 2024 | Schulstraßen in NRW nachlesen.

Für wen?

Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW, insbesondere die Planungsbereiche, Schulämter und Straßenverkehrsbehörden.

Worum gehts?

In unserer Informationsveranstaltung möchten wir über die rechtssichere Umsetzung von temporären Straßensperrungen vor Schulen diskutieren. Als Praxisbeispiel wird die Stadt Essen von ihrem Pilotprojekt berichten, das vom Institut für Mobilitäts- und Stadtplanung (imobis) der Universität Duisburg-Essen wissenschaftlich begleitet wird. Dabei möchten wir folgende Fragen beantworten:

  • Was ist die rechtliche Grundlage in NRW, um eine temporäre Straßensperrung anzuorden?
  • Straße ist nicht gleich Straße – Wo kann ich eine Schulstraße einrichten?
  • Wie wird eine Schulstraße korrekt angeordnet? Was ist zu beachten?
  • Wie können Schulen und Eltern eingebunden werden?
  • Wie sieht dabei gute Kommunikation aus?
  • Wie haben andere Kommunen Schulstraßen umgesetzt?

Im Anschluss besteht Zeit zum Austausch und zur Beantwortung Ihrer Fragen

Wann und wie?

Die Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt. Bitte melden sie sich bis zum 15. März 2024 an. Im Anschluss erhalten Sie die Zugangsdaten.