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31.07.2017 | Aktuelles

UBA: Der Verkehr muss sofort umsteuern

Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, muss der Verkehr in Deutschland seine Treibhausgasemissionen schnell und drastisch mindern. Dies zeigt ein aktuelles Papier, welches im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde. Es stellt konkrete Maßnahmen vor, mit denen die Emissionen deutlich gesenkt und die Klimaschutzziele sicher erreicht werden.

Mobilität ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland. Das Analysepapier beschreibt den Handlungsbedarf der nächsten Jahre, um das Klima wirkungsvoll zu schützen und um die Entwicklung des Verkehrssektors in Deutschland mit den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des „Klimaschutzplans 2050“ der Bundesregierung in Einklang zu bringen.

Die wichtigsten Handlungsoptionen:

  • strenge rechtliche Vorgaben für mehr Effizienz bei Neufahrzeugen: anspruchsvolle EU-Flottenzielwerte für CO2 für Pkw und Lkw auf Basis realitätsnaher Testzyklen fortschreiben
  • Elektromobilität deutlich stärker fördern, zum Beispiel durch verpflichtende Zulassungsquoten für E-Autos
  • eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur wie ÖPNV und Radwege, ausbauen
  • umweltschädliche Subventionen wie das Steuer-Privileg für Dieselkraftstoff abbauen
  • eine fahrleistungsabhängige Maut für alle Straßenfahrzeuge einführen

Das Paris-Abkommen will den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2°C begrenzen und langfristig nur noch „Netto-Null-Emissionen“ zulassen. Deutschland muss noch vor dem Jahr 2030 einen Großteil seiner Emissionen einsparen. Dieser Handlungsdruck spiegelt sich in den Zielen des deutschen Klimaschutzplans oder im europäischen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik allerdings nicht wieder. Anders gesagt: Deutschland und die EU müssen ihre Anstrengungen für den Klimaschutz deutlich steigern. Dabei hat auch der Verkehr seinen Beitrag zu leisten. Die Klimaschutzziele des Paris-Abkommens sind notwendig und richtig, und die Instrumente zu ihrem Erreichen stehen bereit – sie müssen jedoch umgehend eingeführt und konsequent umgesetzt werden.

Das o.g. Papier vom Umweltbundesamt zum Handlungsbedarf im Verkehr können Sie hier herunterladen.


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