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15.06.2023 | Aktuelles

Bundesgericht erklärt Freiburger Bewohnerparkgebührensatzung für ungültig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg für unwirksam erklärt. Das Urteil ist insbesondere für alle Kommunen in NRW relevant, die bereits eine geänderte Bewohnerparkgebührenordnung beschlossen habe oder Änderungen daran planen. Das höchstrichterliche Urteil schafft nun endlich mehr Klarheit in Bezug auf die formelle Ausgestaltung der Gebührenordnungen.

Die maximale Gebührenhöhe von 360,00 Euro pro Jahr wurde durch das Gericht als angemessen bewertet. Ebenso sind abgestufte Gebühren auf Basis fahrzeugbezogener Kriterien wie Gewicht und Fahrzeuglänge möglich. Allerdings wurden die Preissprünge zwischen den Gebührenstufen als zu hoch angesehen (hier: 50 % Gebührensteigerung für 50 cm längere Fahrzeuge).

Weiterhin gebe es keine Rechtsgrundlage für Ermäßigungen aufgrund „sozialer Kriterien“ wie z. B. Erhalt von Sozialhilfeleistungen, Behinderungsgrad o. Ä. Lesen Sie hierzu auch unseren Blog: Sozialverträgliche Mobilität. Zudem muss zwingend eine Rechtsverordnung und keine Satzung erlassen werden.

Das Urteil zeigt erneut den dringenden Bedarf einer umfassenden Reform des Straßenverkehrsrechts auf. Wir stehen unseren Mitgliedskommunen jederzeit für Beratungen zu möglichen Auswirkungen dieses Urteils auf geplante und schon beschlossene Bewohnerparkgebührenordnungen zur Verfügung.

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