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Fahrradakademie: Webinar: "Radwegebenutzungspflicht"

Mit der StVO-Neufassung vom 01.04.2013 gelten strengere Anforderungen an die Ausweisung der Radwegebenutzungspflicht. In der VwV-StVO heißt es explizit: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor“. Daraus ergibt sich eine Einschränkung hinsichtlich der Anordnung benutzungspflichtiger Radwege. Radwege mit Benutzungspflicht sind nur noch die Ausnahme. Für die Kommunen besteht daher die umfangreiche Aufgabe, das komplette Radverkehrsnetz auf Benutzungspflicht zu prüfen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der breiten Bevölkerung bekannt wird, um Konflikte zu vermeiden.

Im Webinar werden rechtliche Vorgaben sowie die Anforderungen an Radwege mit und an jene ohne Benutzungspflicht erläutert. Die Ausführungen werden durch Praxisbeispiele veranschaulicht.

Referent: Dankmar Alrutz ist Mitinhaber der Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV-Alrutz) in Hannover. Er wirkte maßgeblich an der Erarbeitung neuer Regelwerke für den Radfahrer (ERA), am Nationalen Radverkehrsplan 2020 sowie an zahlreichen Forschungs- und Modellvorhaben zum Radverkehr mit. Zusammen mit seinem Team der PGV-Alrutz ist er auch als Praktiker tätig und bearbeitet unterschiedliche Projekte für Städte und Gemeinden, Landkreise, Landesämter, Bundes- und Länderministerien, Verbände und Verkehrsbetriebe sowie Unternehmen und Bauträger.