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17.11.2015 in Online-Webinar

Fahrradakademie: "Handlungsempfehlungen zur Radwegebenutzungspflicht"

Zum Vortrag: Mit der StVO-Neufassung vom 01.04. 2013 gelten strengere Anforderungen an die Ausweisung der Radwegebenutzungspflicht. In der VwV-StVO heißt es explizit: "Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor". Daraus ergibt sich eine Einschränkung hinsichtlich der Anordnung benutzungspflichtiger Radwege. Radwege mit Benutzungspflicht sind nur noch die Ausnahme. Für die Kommunen besteht daher die umfangreiche Aufgabe, das komplette Radverkehrsnetz auf Benutzungspflicht zu prüfen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Aufhebung der allgemeinen Radwegebenutzungspflicht in der breiten Bevölkerung bekannt wird, um Konflikte zu vermeiden.

Informationen zum Referenten: Dankmar Alrutz ist Gründer und Mitgesellschafter der Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) in Hannover. Er wirkte maßgeblich an der Erarbeitung neuer Regelwerke für den Radfahrer (ERA), am Nationalen Radverkehrsplan 2002-12 sowie an zahlreichen Forschungs- und Modellvorhaben zum Radverkehr (u.a. zur Einbahnstraßeneröffnung und zum Sicherheitsrisiko Radverkehr in Gegenrichtung) mit. Zusammen mit seinem Team der PGV ist er auch als Praktiker tätig und bearbeitet unterschiedliche Projekte für Städte und Gemeinden, Landkreise, Landesämter, Bundes- und Länderministerien, Verbände und Verkehrsbetriebe sowie Unternehmen und Bauträger.