Map Search

Finden Sie die für Sie
relevanten Angebote.

Seit Anfang 2019 können Kommunen in NRW Bauantragstellern über eine kommunale Stellplatzsatzung die Möglichkeit einräumen, die Anzahl der notwendigen Stellplätze zu reduzieren, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Zahlreiche kommunale Satzungen beinhalten einen entsprechenden Passus. Inzwischen liegen ein paar Jahre des Experimentierens hinter uns. Erste Erfahrungen in Bezug auf die Anforderungen an die Konzepte, die rechtliche Sicherung der darin enthaltenen Maßnahmen und die Organisation des Prozesses zwischen Bauantragstellern, Bauordnung und ggf. strategischer Mobilitätsplanung lassen sich beschreiben. Über diese ersten Erfahrungen wollen wir uns bei dem Fachgruppentreffen austauschen. 

Von der Kür zur Pflicht?   

Als Gast wird Rebecca Karbaumer, Mitarbeiterin in der strategischen Verkehrsplanung der Senatsverwaltung der Freien Hansestadt Bremen das Treffen mit einem Input zu den langjährigen (evaluierten) Erfahrungen zu Mobilitätskonzepten zur Aussetzung von Stellplätzen und den Bremer Überlegungen zur Weiterentwicklung des Instruments bereichern. Bremen will aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen und des wachsenden Handlungsdrucks in puncto Mobilitätswende das entsprechende Ortsgesetz anpassen und insbesondere die Freiwilligkeit von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements überdenken. 

Für wen?

Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW welche von der Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr betreut werden.

Wann und wie?

Die Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt. Bitte melden sie sich bis zum 14. Juli 2022 an. Im Anschluss erhalten Sie die Zugangsdaten.