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03.07.2018 | Aktuelles

Startschuss für "Volksinitiative Aufbruch Fahrrad NRW"

Nach dem Erfolg der Berliner Volksinitiative "Volksentscheid Fahrrad", die nun zum deutschlandweit ersten Radverkehrs- und Mobilitätsgesetz geführt hat (siehe auch den Bericht hier), bilden sich aktuell in vielen Bundesländern ähnliche Initiativen, so gibt es seit etwas über einem Jahr auch in NRW ein Aktionsbündnis, welches nun am 16. Juni 2018 den Startschuss für die "Volksinitiative Aufbruch Fahrrad NRW" gegeben hat.

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Der gemeinnützige Verein RADKOMM e.V. aus Köln gründete im April 2017 das Aktionsbündnis Aufbruch Fahrrad.  Ausgangspunkt war der Kongress RADKOMM #2 im Juni 2016, wo es eine Arbeitsgruppe zum Volksentscheid Fahrrad Berlin gab. Mit dem ADFC NRW konnte im Herbst 2017 ein wichter Partner gewonnen werden. Seitdem bilden RADKOMM e.V. und ADFC NRW die Steuerungsgruppe für Aufbruch Fahrrad. Das Aktionsbündnis wächst kontinuierlich. Viele weitere Organisationen, Vereine und Initiativen sind dem Bündnis beigetreten. Eine solch breite und starke Allianz für eine andere Mobilitätspolitik gab es bisher in NRW noch nicht. Am 16. Juni 2018 ist auf dem Kölner Fahrrad-Kongress RADKOMM der Startschuss für die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ gefallen. Ziel sind 25% Radverkehrsanteil in NRW bis zum Jahr 2025.

Die Volksinitiative hat dazu folgende neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität formuliert:
1.    Mehr Verkehrssicherheit auf Straßen und Radwegen
2.    NRW wirbt für mehr Radverkehr

3.    1000 Kilometer Radschnellwege für den Pendelverkehr

4.    300 Kilometer überregionale Radwege pro Jahr
5.    Fahrradstraßen und Radinfrastruktur in den Kommunen

6.    Mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden

7.    Kostenlose Mitnahme im Nahverkehr
8.    Fahrradparken und E-Bike Stationen
9.    Förderung von Lastenrädern

Kurze Beschreibungen zu diesen 9 Maßnahmen finden Sie hier.

Eine Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Um eine Volksinitiative erfolgreich durchzuführen, müssen die Initiatoren eine festgelegte Zahl an Unterschriften (66.000 in NRW) von wahlberechtigten Unterstützerinnen und Unterstützern vorlegen.

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