11.06.2024 | Aktuelles
Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgericht: Gehwegparken
Anwohner*innen können unter bestimmten Umständen von Straßenverkehrsbehörden verlangen, dass sie gegen Autos auf Gehwegen vorgehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Voraussetzung ist, dass die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür erheblich eingeschränkt ist. Konkret geht es um das sogenannte aufgesetzte Parken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig. Ohne Erlaubnis ist dies verboten. In vielen deutschen Kommunen ist das aufgesetzte Parken dennoch verbreitet und Behörden dulden es.
Der ökologische Verkehrsclub VCD teilte in einer Stellungnahme mit: „Alle deutschen Städte, die beim Gehwegparken die Augen zugedrückt haben, müssen jetzt umdenken.“ Die Kommunen seien aufgefordert, die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. "Auch wenn es vielen wie ihr Gewohnheitsrecht erscheint: Parkende Autos haben auf Gehwegen nichts verloren, Kommunen müssen dagegen vorgehen", sagte die Bundesvorsitzende des VCD, Kerstin Haarmann. Parkende Autos, die den Gehweg verengten, seien für Menschen mit Kinderwagen oder mit Rollator, im Rollstuhl oder im Elektromobil eine schwere Einschränkung.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte Städte und Gemeinden auf, Ordnungsgelder zu verteilen oder Autos abschleppen zu lassen. "Illegales Geh- und Radwegparken ist kein Kavaliersdelikt", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos, wovon ein erheblicher Anteil illegal parkt."
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßte die Entscheidung ebenfalls. Das Urteil schaffe Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohner*innen und nicht zuletzt für Verkehrsteilnehmer*innen, teilte der Verband mit. Nun müsse ein anderer Rechtsrahmen für die Kommunen geschaffen werden, um die Aufteilung und Nutzung des öffentlichen Raums anzugehen. „Natürlich müssen Parkplätze für jene vorhanden sein, die auf ihr Auto angewiesen sind“, hieß es in der Stellungnahme des Verbands. Es müssten aber auch Alternativen zum Auto gestärkt werden, also Radfahrer und Fußgänger sowie der öffentliche Personennahverkehr. „Die dringend notwendige Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben.“
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zum Urteil des BVerwG
Pressemitteilung Nr. 28/2024 vom 06.06.2024
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