23.05.2023 | Aktuelles
BMDV: 2. Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gestartet
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Am 21. April startete ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.
Förderfähig sind nachgelagerte Landesbehörden und Kommunen sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Gefördert werden 40 Prozent der Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs (Pkw und Leichtfahrzeuge) im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen sowie die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Wasserversorgung oder der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden.
Förderfähig sind Vorhaben ab 21.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Institution. Voraussetzung ist, dass die Pkw und Leichtfahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.
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