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Klimaschutz

In einem epochalen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht 2021 die aktuelle Klimapolitik für verfassungswidrig erklärt und uns Pflichten zur Schärfung der Klimaziele auferlegt. Abwarten geht nicht mehr. Laut diesem Urteil reicht die aktuelle Klimapolitik nicht aus, um die völkerrechtlich verbindliche 1,5 Grad-Grenze einzuhalten. Kommenden Generationen kann der Staat so keinen ausreichenden Schutz der körperlichen Unversehrheit bieten. Das Urteil besagt, dass Regierungen und die zuständigen Institutionen „zur verhältnismäßigen Verteilung“ von Freiheitschancen jetzt auch Freiheitsrechte einzuschränken haben, um eine sichere Zukunft für alle zu gewährleisten.

Klimaschutz hat jetzt Verfassungsrang und ist justiziabel – ein Meilenstein. Deutschland hat ein begrenztes Treibhausgasemissionsbudget zur Verfügung, um die Grenze zur Einhaltung der Pariser Klimaziele nicht zu überschreiten. Wird dieses Ziel zum Ende des Jahrzehnts überschritten, so das Urteil, drohen harte Sofortmaßnahmen, die zur Einschränkung von Freiheitsrechten führen.

Harte Konsequenzen abmildern

Die Zeichen stehen unmissverständlich auf entschlossenes Handeln. Je länger wir die notwendigen Schritte hinausschieben, desto härter sind die Konsequenzen. Besonders im Mobilitätsbereich ist die Herausforderung riesig: Während die CO2-Emissionen in nahezu allen Sektoren (darunter Energie, Industrie, Landwirtschaft) gesunken sind, blieben sie im deutschen Verkehrssektor in den vergangenen 30 Jahren konstant. Nach 30 Jahren ohne Veränderung sollen die Emissionen im Verkehrssektor nun binnen zehn Jahren um 40 Prozent gesenkt werden – eine Herkules-Aufgabe.

Wir wissen seit Jahrzehnten um die Gefahren der Erderhitzung. Der jüngste Bericht des Weltklimarates verschärft diese Warnungen nochmal eindringlich. Und die theoretischen Prognosen sind auch bei uns schon tragische Realität geworden – das hat nicht zuletzt die jüngste Hochwasserkatastrophe in unserer Region gezeigt. Die Klimakatstrophe ist da. Sie kostet Geld. Sie fordert Menschenleben. Wir brauchen einen konsequenten Klimaschutz – besser heute als morgen – und dafür brauchen wir die Mobilitätswende.

Neuaufteilung im Straßenraum

Für nachhaltige und klimafreundliche Mobilität gilt es insbesondere, die Vorrangstellung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu durchbrechen, der den Hauptanteil der schädlichen Treibhausgase im Verkehrssektor ausmacht. Stattdessen sollten wir alle Verkehrsteilnehmer*innen künftig gleichberechtigt nebeneinander betrachten: Autofahrer*innen ebenso wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, ÖPNV-Nutzer*innen und alle weiteren.

In Ihrer Kommune haben Sie viele unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie sowohl den vorgegebenen Klimaschutzzielen als auch dem Wunsch der Menschen nach zuverlässiger Mobilität gerecht werden können. Ihnen diese Möglichkeiten näherzubringen, sehen wir als eine unserer wichtigsten Aufgaben in unserem Bestreben an, die Mobilitätswende in NRW weiter voran zu treiben.