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Die Basis für nachhaltiges Mobilitätsmanagement

Wohnen und Mobilität

Der Wohnstandort ist Quell- und Zielpunkt der meisten Alltagswege. Schon bei der Entscheidung für einen bestimmten Wohnstandort ist die Erreichbarkeit alltäglicher Ziele für alle Mitglieder eines Haushalts ein wichtiges Kriterium. Diverse (Pilot-)Projekte auf Quartiersebene, die von der Grundidee des MIV-freien bzw. - reduzierten Quartiers getragen werden, haben gezeigt, welche Kriterien ausschlaggebend sind:

  • gute Qualität der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr
  • attraktive infrastrukturelle Ausstattung für den Rad- und Fußverkehr
  • Art und Umfang des Parkraumangebots für Fahrräder und Pkw im öffentlichen und privaten Raum welche die Nutzung des Umweltverbunds begünstigen
  • zielgruppenspezifische Kommunikation und Serviceangebote als wichtiger Baustein um Änderungen im Mobilitätsverhalten anzustoßen
  • potentieller Zugang zu Sharing-Angeboten, Transporthilfen oder Vergünstigungen für den ÖPNV

Durch Information, Kommunikation und Beteiligung können Anwohnerinnen und Anwohner aktiv eingebunden und deren individuellen Bedarfe Berücksichtigung finden.

Über die Förderrichtlinie Vernetze Mobilität und Mobilitätsmanagement des Ministerium für Verkehr des Landes NRW besteht für Kommunen seit 2019 die Möglichkeit, ein Konzept für Mobilitätsmanagement im Quartier erarbeiten zu lassen, welches geeignete flankierende Angebote, die relevanten Akteure, Betreibermodelle und notwendige Prozesse identifiziert und beschreibt. Somit steht der Entwicklung innovativer Konzepte auf Quartiersebene eine Hürde weniger im Weg.

Mobilitätsmanagement in der Bauleitplanung

Mit Plan und Strategie

Durch eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung und den geschickten Einsatz verschiedener Planungsinstrumente kann die Mobilitätswende mitgestaltet werden. Das Thema Mobilität in der Bauleitplanung von vorneherein mitzudenken bietet daher viel Potenzial für eine Basis, auf der sich nachhaltige Mobilitätsangebote entwickeln lassen. 

  • Der Flächennutzungsplan stellt das übergeordnete Grundkonzept der kommunalen Entwicklung dar und formuliert eine Entwicklungsperspektive. Diese bildet den Rahmen für konkrete städtebauliche Vorhaben und Bauprojekte. Ziel ist es, die verschiedenen Nutzungsansprüche Wohnen, Arbeiten, Erholen, Einkaufen und Interessen (öffentlich, privat) räumlich – u. a. mittels Flächenmanagement – in ein ausgewogenes Gleichgewicht zu bringen.
    Über die Art der baulichen Nutzung kann somit auch die Verkehrserzeugung und Verkehrsmittelnutzung beeinflußt werden: indem z.B. Standorte für Park & Ride ausgewiesen werden oder durch Nutzungsmischung und kompakte Strukturen der nicht motorisierten Verkehr begünstigt wird.
  • Als verbindlicher Bauleitplan bildet der Bebauungsplan eines der Hauptinstrumente zur Schaffung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Mobilität, indem er direkten Einfluss auf die Flächeninanspruchnahme und die Verkehrserzeugung nimmt. Über den Bebauungsplan können sowohl die Dimensionierung als auch die Festsetzung von Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. Darüber hinaus können Flächen für den Rad- und Fußverkehr, für das Abstellen von Fahrrädern oder für das Parken von Fahrzeugen vorgesehen werden.

Wir beraten unsere Mitgliedskommunen auf Wunsch über diese Potenziale. Dabei behalten wir die Praxis immer im Blick.

Zum persönlichen Austausch auf Arbeitsebene nutzen unsere Mitgliedskommunen gerne unsere Fachgruppen. Hier informieren wir über fachliche Neuerungen und entwickeln gemeinsam fachliche Strategien, Checklisten und Mustertexte, die unsere Mitglieder als Vorlagen für Ihre Mobilitätsprojekte nutzen können.