Seit dem 11. Oktober 2024 ist die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Zum ersten Mal wird in der StVO der Klimaschutz als Begründung für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen explizit anerkannt. Aber auch aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung können Maßnahmen leichter angeordnet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen, etwa beim Thema Tempo 30 und bei der Parkraumbewirtschaftung.
Ein im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe erstelltes Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger gibt Aufschluss: Es beleuchtet die neuen Handlungsspielräume für die Kommunen aus juristischer Perspektive und zeigt auf, wie sie diese konkret nutzen können.
Worum gehts?
In einem digitalen Fachgespräch wird das Gutachten unter Beteiligung der Kanzlei Geulen & Klinger vorgestellt und praxisnah besprochen. Folgende Themen und Fragestellungen werden im Gutachten unter anderem behandelt:
- Wie können die neuen Anordnungsgrundlagen Klima- und Umweltschutz, Schutz der Gesundheit und städtebauliche Entwicklung genutzt werden?
- Einrichtung von Busspuren und Flächen für den Fuß- und Radverkehr
- Welchen Anforderungen muss die Prognose zu Klimaeffekten hierbei genügen?
- Welche Neuerungen gibt es beim Thema Tempo 30 und wie sind sie anzuwenden?
- Tempo 30 an Spielplätzen, Fußgängerüberwegen, hochfrequentierten Schulwegen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; Lückenschluss bis 500m
- Was ist das neue Antragsrecht der Kommunen gegenüber übergeordneten Behörden?
- Welche Neuerungen gibt es beim Thema Parkraumbewirtschaftung?
- Müssen Kommunen die Novelle der VwV-StVO abwarten, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen?
Das Gutachten ist entstanden im Rahmen des Projekts „Pop-up-Mobilitätswende“, welches durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird.
Wann und wie?
Zur Anmeldung gelangen Sie hier: Deutsche Umwelthilfe e.V. | StVO Webinar