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Parkraummanagement und Parkraumbewirtschaftung sind wirksame Hebel zur Verkehrsmittelwahl und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewohnerparksatzung der Stadt Freiburg, die neuen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23) sowie die geplanten Neuerungen von StVG und StVO bieten den Kommunen neue Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Maßnahmen des Parkraummanagements. Was das konkret für Kommunen bedeutet, wollen mir mit Unterstützung des Rechtsanwalts Bastian Reuße im Rahmen der Fachgruppe aufzeigen.

Für wen?

Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitgliedskommunen des Zukunftsnetz Mobilität NRW die von der Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr betreut werden. 

Worum gehts?

Im ersten Teil wird Herr Reuße die Auswirkungen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Festlegung von Bewohnerparkgebühren für die kommunale Praxis vorstellen und auf die juristischen Hintergründe des Urteils eingehen. Zentrales Thema ist, wie das Bewohnerparken in Ihren Kommunen zukünftig rechtssicher ausgestaltet werden kann.

In einem zweiten Teil werden die neuen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23) genauer betrachtet. Das im September 2023 veröffentlichte R2-Regelwerk der FGSV bietet neue Potenziale für die kommunale Verkehrsplanung. Gleichzeitig spielen Parkraumplanung und Parkraumbewirtschaftung eine größere Rolle. Deswegen möchten wir im Rahmen der Veranstaltung die Neuerungen vorstellen sowie die Veröffentlichung in die anderen FGSV-Regelwerke, v.a. die E-Klima einordnen.

Abschließend wollen wir kurz auf aktuelle Entwicklungen bezüglich der Novellierung von StVG und StVO eingehen. Am 24.11.2023 wird in der Plenarsitzung des Bundesrates über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beraten. Vermutlich werden Änderungswünsche der Länder beraten und ggf. beschlossen. Auch könnten erste Konkretisierungen durch eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) genannt werden.

Sie haben die Möglichkeit während der Veranstaltung, Fragen zu allen drei Themenblöcken an uns und Herrn Rechtsanwalt Reuße zustellen. Gerne können Sie uns diese auch im Vorfeld der Veranstaltung zuschicken.

Wann und wie?

Die Veranstaltung findet online via Microsoft Teams statt.