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Das im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) benannte Ziel, bis zum 1. Januar 2022 „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs […] eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“, ist verfehlt worden. Zulässig sind Ausnahmen, wenn sie im Nahverkehrsplan „konkret benannt und begründet“ werden. Diese Möglichkeit soll laut Koalitionsvertrag bis 2026 abgeschafft werden, um den barrierfreien Ausbau konsequent umzusetzen.

Die Herausforderungen sind immens und unterschiedlich. Erforderliche bauliche Anpassungen von ÖPNV-Stationen und die Anschaffung barrierefreier Fahrzeuge sind aufwändig. In den Landkreisen gibt es zudem ein Zuständigkeitsdilemma: Landkreise sind als ÖPNV-Aufgabenträger für die Nahverkehrsplanung zuständig, auf die sich die PBefG-Zielvorgabe bezieht. Haltestellen- und Infrastrukturbau verantworten aber die Gemeinden. Welche Wege beschritten werden können, um mit dem gegebenen Mittelrahmen das Ziel bis 2026 zu erreichen, soll im Seminar diskutiert werden.

Weitere Informationen zu den Inhalten und die Anmeldemöglichkeit finden sie hier: Barrierefreiheit im ÖPNV | Deutsches Institut für Urbanistik