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03.03.2020 | Aktuelles

Sitzung der Fachgruppe "Stadt- und Dorfentwicklung"

Seit Anfang 2019 gilt die novellierte Landesbauordnung in NRW, die den Kommunen ermöglicht, eigene Satzungen zur Ausgestaltung der Stellplatzpflicht zu erlassen. Dies ermöglicht den Städten und Gemeinden nicht nur den ruhenden Verkehr zu steuern und ihn damit attraktiver oder unattraktiver zu machen, sondern auch den Radverkehr zu fördern, indem das Fahrradparken erleichtert wird.

Zudem besteht die Möglichkeit  eine gute ÖPNV-Anbindung oder Mobilitätskonzepte mit ergänzenden Angeboten wie z. B. Carsharing zu berücksichtigen. Prof. Volker Blees von der Hochschule Rhein-Main und Jörg Thiemann-Linden stellten in der Veranstaltung die vom Zukunftsnetz Mobilität NRW und dessen Partnern entwickelte Musterstellplatzsatzung vor und gingen auf die vielfältigen Regelungsmöglichkeiten ein. Ein Praxisbeispiel einer beschlossenen Stellplatzsatzung folgte aus der Stadt Monheim am Rhein, das von Sven-Eric Looks vorgestellt wurde.


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