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17.04.2025 | Aktuelles

Entwicklung von Bewohnerparkgebühren in NRW und Deutschland

Bewohnerparkgebühren sind ein wichtiges Instrument, um den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen und die Mobilitätswende voranzutreiben. Bis 2020 bestand hierfür eine bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Mit  dem „8. Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetztes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 29. Juni 2020 können Länder eigene Gebührenordnungen erlassen oder diese Ermächtigung an andere Rechtsträger übertragen. Die neuen Gebührenordnungen müssen keine Obergrenze mehr erhalten und die Gebühren können mit verschiedenen Ansätzen berechnet werden. 

Was hat sich seitdem deutschlandweit getan?
Deutschlandweit gibt es große Unterschiede in den rechtlichen Vorgaben durch die Länder und der Umsetzung in den Kommunen. Nur neun Bundesländer haben ihre Kommunen ermächtigt, Gebührenordnungen in angemessener Höhe zu erlassen. Dabei gibt es zwischen den Bundesländern große Unterschiede in der Ausgestaltung der neuen Gebührenordnung.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deutschlandweit 107 Städte evaluiert. Zentrale Erkenntnis: Im Vergleich zu 2022 ist die Zahl der Städte gestiegen, die ihre Gebühren angehoben haben. Allerdings verlangen weiterhin viele Städte nur 31 Euro oder weniger. Die DUH  fordert mindestens 360 Euro pro Jahr für Anwohnerparkausweise und höhere Gebühren für große Fahrzeuge wie SUVs und Pick-ups.

Wie ist die Lage in NRW?
NRW geht mit positivem Beispiel voran. Seit Februar 2022 können Kommunen in NRW über die Gebührenhöhe selbst entscheiden. Eine Gebührenhöchstgrenze ist nicht vorgeschrieben. Die Abbildung zeigt die Kommunen, die bereits reagiert und eine kommunale Gebührenordnung erlassen haben. Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze zur Berechnung und Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise.



  • Bonn ist mit 360 Euro im Jahr für einen Bewohnerparkausweis unabhängig der Fahrzeuggröße Bundesspitzenreiter.
  • Aachen berechnet die Gebühren anhand der Fahrzeuggröße (Länge x Breite x fixer Bodenrichtwert).
  • Bad Honnef nutzt ebenfalls den Ansatz Fahrzeuggröße und Bodenrichtwert für die Berechnung, jedoch variiert der Bodenrichtwert hier je nach Lage der Bewohnerzone (Länge x Breite x Bodenrichtwert je Zone). So entstehen noch größere Preisspannen.
  • In Köln gibt es drei Gebührenstufen, je nach Länge des Fahrzeuges. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4,109 Meter fallen 100 Euro jährlich an, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4,709 Meter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die sich zwischen diesen Längenmaßen befinden, müssen jährlich 110 Euro gezahlt werden. 
  • Detmold definiert zwei verschiedene Parkzonen mit Jahresgebühren von 240 Euro und 144 Euro.

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