Map Search

Finden Sie die für Sie
relevanten Angebote.

03.07.2017 in Gelsenkirchen

Fachgruppe | Verkehrssicherheit

Das 3. Fachgruppentreffen Verkehrssicherheit stellt die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf die Erleichterung der Anordnung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen in den Fokus.

Tempo-30-Zonen sind in Wohngebieten mittlerweile selbstverständlich. An Hauptverkehrsstraßen war die Anordnung von Tempo 30 bislang nur bei Nachweis eines Unfallschwerpunktes möglich. Diese hohe Hürde soll nun entfallen. Länder und Kommunen sollen auch ohne einen solchen Nachweis Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen „in sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ anordnen können.