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27.02.2018 | Aktuelles

ADFC: Fahrverbote durch mehr Radverkehr verhindern

Die von der EU vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte können viele Städte nicht mehr einhalten. Der Verkehr und vor allem Diesel-Fahrzeuge belasten die Luft. Am 22. Februar 2018 befasste sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Frage, ob Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Die Entscheidung ist auf den 27. Februar 2018 vertagt.

Rund 70 Städte in Deutschland sind betroffen. Konkret geht es in Leipzig aber um Düsseldorf und Stuttgart, die nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gerichtlich verpflichtet wurden, die Grenzwerte schnellstens einzuhalten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht bewertete dabei den Schutz der Menschen höher als die Interessen der Dieselfahrer und sah in Fahrverboten die effektivste Maßnahme. In Düsseldorf hieß es, dass Fahrverbote ernstlich geprüft werden müssen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird Signalwirkung haben. Entscheiden die Richter am 27. Februar, dass Fahrverbote rechtlich zulässig sind, könnte jede Stadt, die die Grenzwerte überschreitet, diese als Maßnahme in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. Die Bundespolitik will Diesel-Fahrverbote mit dem Milliardenprogramm Saubere Luft verhindern.

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Der ADFC bietet betroffenen Städten nun eine Arbeitshilfe Saubere Luft mit zahlreichen Maßnahmen an, wie sie für mehr Radverkehr und damit für bessere Luft sorgen können. Laut ADFC ist der Radverkehr die wirksamste Lösung für Lebensqualität! Im Umkehrschluss heißt das für den ADFC: Wer Fahrverbote vermeiden will, muss sich endlich dafür einsetzen, dass der Radverkehr energisch vorangebracht wird.

Die Arbeitshilfe vom ADFC finden Sie unten zum Download.


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